Jagdhaftpflichtversicherug
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbares Muss für jeden Jäger in Deutschland. Denn bei der Jagd, dem Schutz und der Pflege des Wildbestands sowie dem Umgang mit Waffen bestehen zahlreiche Risiken und eine enorme Verantwortung. Aus diesem Grund ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder, der einen Jagdschein erwerben möchte, der zuständigen Jagdbehörde bis zum 31. März eines jeden Jahres eine gültige Versicherungsbestätigung vorlegen muss. Diese Pflichtversicherung ist somit ein wichtiger Schutz für Jäger und ihre Mitmenschen.
Was ist versichert?
Als Jäger müssen Sie nach dem Bundesjagdgesetz eine Haft-
pflichtpflichtversicherung abschließen, wenn Sie als Inhaber
eines Jagdscheins der Jagd nachgehen wollen. Gegenstand der
Jagd-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend ge-
machte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche
zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
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Versichert sind durch eine Jagd-Haftpflichtversicherung die
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Schäden an fremden Personen oder Sachen, die bei der Jagd
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entstehen. Dazu gehören beispielsweise:
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Schäden aus fahrlässiger Überschreitung des Notwehrrechts;
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Schäden aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von
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Hieb-, Stoß- und Schusswaffen oder Munition und Geschossen auch außerhalb der Jagd;
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als Halter von einer vertraglichen vereinbarten Anzahl
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Jagdgebrauchshunden;
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als Halter oder Eigentümer kleiner Wasserfahrzeuge ohne Motoren.
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Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z. B. nicht gewerbsmäßig tätige Hüter von Jagdgebrauchshunden.