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Arzt und Patient
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Ist das denn wirklich nötig?

Tagtäglich geraten in Deutschland Personen, beispielsweise aufgrund von Verkehrsunfällen oder akuten Herz-Kreislauferkrankungen in die Situation, dass Sie von einem Moment auf den nächsten die eigenen Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte nicht mehr tätigen können.

Manchmal nur vorübergehend, manchmal dauerhaft.

Nicht immer ist im Vorfeld geregelt, wer sich dann um die persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten der betroffenen Person kümmern soll und darf.

Seit dem 01. Januar 2023 dürfen sich in einer solchen Situation Ehepartner gegenseitig im Rahmen der Gesundheitssorge für maximal 6 Monate vertreten. Alle anderen Handlungen, beispielsweise die Vertretung gegenüber Behörden, Banken oder Versicherungen bedürfen wie bisher einer rechtssicheren Vollmacht oder führen zu einer gerichtlichen Betreuung. Ist eine solche gerichtliche Betreuung notwendig wird idealerweise der Partner oder ein naher Angehöriger zum Betreuer ernannt. Möglich ist jedoch auch, dass eine fremde Person, ein Berufsbetreuer festgelegt wird.

Die Aufgaben und Pflichten eines gerichtlich bestellten Betreuers sind klar definiert, wobei es keine Rolle spielt, ob der Betreuer der Ehepartner oder eine fremde Person ist.

Beispielsweise sind bei den sogenannten „Vermögensangelegenheiten“ folgende Dinge zu beachten und zu tun:

  • Vermögensverzeichnisanlegen

  • Trennungsgebot / das Vermögen des Betreuten ist von dem des Betreuers strikt zutrennen

  • Vermögen entsprechend der rechtlichen Vorgabenverwalten

  • Bereithaltung von Verfügungsgeld auf einem separatenGirokonto

  • Sämtlichen Zahlungsverkehr bargeldlosabwickeln

  • Anlagepflicht für alles Vermögen, welches nicht für die laufenden Ausgaben benötigtwird

  • Wertgegenstände auf gerichtliche Anordnung anderweitighinterlegen

  • Sperrvereinbarung mit Kreditinstituten vereinbaren + dem Betreuungsgerichtanzeigen

  • Anzeigepflicht bei Konto – oder Depoteröffnungen an dasBetreuungsgericht

  • Genehmigungspflicht bei nicht mündelsicherer Anlage desVermögens

  • Genehmigungspflicht für jede Zahlung oberhalb von 3.000Euro

  • Genehmigungspflicht für Grundstücks –Immobiliengeschäfte

Der Gedanke, diese Vorgaben innerhalb der Familie umsetzen zu müssen ist für viele Menschen befremdlich.

Es gibt nur eine Möglichkeit, den Angehörigen diesen Aufwand zu ersparen und eine solche Situation selbstbestimmt zu meistern:

Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht verhindert wirksam das gerichtliche Betreuungsverfahren. Die von Ihnen in guten Zeiten bestimmten Vertrauenspersonen dürfen sich damit ohne Wenn und Aber um Ihre persönlichsten Angelegenheiten kümmern.

 

Auch für diese überaus wichtige Form der Vorsorge kann ich Ihnen meine Unterstützung anbieten. Durch einen Klick auf den folgenden Link erhalten Sie die Möglichkeit, ganz nach Ihrem Bedarf die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtssicher, schnell und fair kalkuliert zu regeln.

https://dvdb.mandantenordner.de/request/vollmdvdb?vermid=7005191

Sie können Ihre Vorsorgedokumente bequem online von zu Hause aus in Auftrag geben. Zahlreiche Hilfsfelder sowie eine hinterlegte Plausibilitätskontrolle erleichtern die Eingabe.

Verbunden mit dem Notfallservice der Deutschen Vorsorgedatenbank AG erhalten Sie eine dauerhafte und professionelle Lösung für diese unabdingbare Vorsorge.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

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